Vielmehr werde der Grill wegen der spezifischen Form gekauft. Bei den klägerischen Ausführungen handle es sich somit bloss um rechtliche Schlüsse, die keiner Novenschranke unterlägen. Im Weiteren hätten die Beklagten das Argument der - 13 - Ursachenkonkurrenz erst in der Eingabe 21. April 2023 Rz. 9 ff. erstmals vorgetragen (Eingabe vom 30. Juni 2023 Rz. 15 ff.).