Beklagten) zustehen und das gestellte Rechtsbegehren Ziff. 4 gutzuheissen ist, betrifft nicht die Frage des Eintretens, sondern die Frage der Begründetheit der Klage. 1.3. Verweis auf Teilurteil vom 3. August 2021 Im Übrigen kann für die Prozessvoraussetzungen vollumfänglich auf die Ausführungen im Teilurteil vom 3. August 2021 verwiesen werden. Auf das einzig noch zu beurteilende Rechtsbegehren Ziff. 4 ist einzutreten.