Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. So wie das Rechtsbegehren Ziff. 4 der Klägerin verfasst ist, werden beide Beklagten gleichermassen ins Recht gefasst und zwar für die gesamte Zeitperiode. Das Rechtsbegehren Ziff. 4 ist insoweit klar und könnte ohne Weiteres zum Urteil erhoben werden. Ob dem Kläger entsprechende Ansprüche (gegen beide