24. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. Januar 2024 hielten die Parteien ihre Schlussvorträge, wobei beide Parteien zwei Mal das Wort ergriffen. Die Beklagten stellten anlässlich der Hauptverhandlung hinsichtlich des klägerischen Rechtsbegehrens Ziff. 4 zudem ein leicht modifiziertes Rechtsbegehren und beantragten neu, dass das gemäss Eingabe vom 9. März 2023 spezifizierte Rechtsbegehren Ziff. 4 vollumfänglich abzuweisen sei, soweit darauf eingetreten werden könne, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (Änderungen im Vergleich zum bisherigen Rechtsbegehren kursiv hervorgehoben). Das Handelsgericht zieht in Erwägung: