19. Mit Eingabe vom 21. April 2023 beantragten die Beklagten die vollumfängliche Abweisung von Rechtsbegehren Ziff. 4, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -9- 20. Mit Eingabe vom 16. Mai 2023 beantragte der Kläger neu zusätzlich, dass ihm auf dem eingeklagten Betrag ein Zins von 5% seit 15. März 2019 zuzusprechen sei. 21. Mit Eingabe vom 16. Juni 2023 hielten die Beklagten auch hinsichtlich des geänderten Rechtsbegehrens Ziff. 4 an ihrem Antrag auf vollumfängliche Abweisung - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - fest. 22. In ihren weiteren Eingaben hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest.