292 StGB und der kostenpflichtigen Ersatzvornahme im Widerhandlungsfall verpflichtet, innerhalb von 20 Kalendertagen nach der Rechtskraft des vorliegenden (Teil-)Urteils sämtliche Bestände von Grillgeräten gemäss Dispositiv-Ziff. 1 hiervor, die sich zum Zeitpunkt der Rechtskraft des (Teil-)Urteils direkt oder indirekt in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, auf eigene Kosten zu vernichten und dem Kläger den schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass sämtliche -8- entsprechenden Grillgeräte vernichtet wurden, unter Angabe des Zeitpunkts und des Ortes der Vernichtung sowie der vernichteten Mengen.