16. Am 3. August 2021 fällte das Handelsgericht folgendes Teilurteil: " 1. In teilweiser Gutheissung des Klagebegehrens Ziff. 1 wird den Beklagten 1 und 2 unter Androhung einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 1'000.00 pro Tag der Nichterfüllung sowie einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 5'000.00 und der Bestrafung des Beklagten 1 sowie der Organe der Beklagten 2 mit Busse nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall verbo- -7-