2. Der Kläger stellt sogenannte "Feuerringe" her. Ursprungsmodell ist der "Feuerring D", aus dem der Kläger weitere Varianten entwickelte (KB 14). Bei den "Feuerringen" handelt es sich um grosse Stahlschalen (Klage Rz. 13) mit unterschiedlichem Aufriss und Durchmesser (Klage Rz. 6 f., 17) und aufgesetztem, 12 mm starkem, am Rand der Schale befestigtem horizontalem Stahlring (Klage Rz. 13, Replik Rz. 31), in deren Zentrum ein Holzfeuer entfacht werden kann und auf deren Stahlring Lebensmittel gegart werden können. -3-