1. 1.1. Der Kläger ist eine natürliche Person mit Wohnsitz in Q._____ (Gemeinde R._____) und betätigt sich als Bildhauer und Stahlplastiker. Er ist Inhaber des Schweizer Patents Nr. aaa betreffend eine "Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln" (Anmeldedatum: 1. Juli 2008, Erteilungsdatum 15. Januar 2010; Antwortbeilage [AB] 1) und des europäischen Patents Nr. bbb betreffend eine "Vorrichtung zum Kochen von Nahrungsmitteln" (AB 3) sowie der Schweizer Marke Nr. ccc "Feuerring" für Waren- und Dienstleistungen der Nizza-Klassifikation Nrn. 6, 11 und 21 (Hinterlegungsdatum: 4. Oktober 2010, Eintragungsdatum: 16. März 2011; Klagebeilage [KB] 53).