a) die Anzahl aller vom 1. Januar 2016 bis zum Datum des Teilentscheids in die Schweiz eingeführten sowie in der Schweiz verkauften Schokoladenhasen gemäss Dispositiv Ziff. 1 unter Beilegung der Zollunterlagen, der Quittungen der Warenverteilzentren, der Lieferscheine sowie sämtlicher weiterer Dokumente, aus denen die Stückzahlen und Verkaufspreise der Schokoladenhasen hervorgehen;