5 sei nicht notwendig; eine solche Angabe zu verlangen stellte überspitzten Formalismus dar. Art. 85 ZPO stehe einem Eintreten auf Klagebegehren Ziff. 5 nicht entgegen. An diese rechtliche Beurteilung ist das Handelsgericht gebunden (vgl. vorne E. 1). Demgemäss ist auf Klagebegehren Ziff. 5 einzutreten. 7. Prozesskosten Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Teilentscheids und Ablauf der Frist der Beklagten 1 und 2 zur Auskunftserteilung ist das Verfahren bezüglich des