4 entspricht diesen Vorgaben. Demgemäss sind die Beklagten 1 und 2 hinsichtlich ihrer rechtsverletzenden Schokoladenhasen (Lidl-Hasen) zu der von der Klägerin verlangten Auskunftserteilung sowie zur anbegehrten Rechnungslegung zu verpflichten. 5.2. Vollstreckungsmassnahmen Was die beantragten Vollstreckungsmassnahmen angeht, kann auf das zu Klagebegehren Ziff. 1 Gesagte verwiesen werden (vgl. vorne E. 2.2).