Klagebegehren Ziff. 3 sei gutzuheissen und die konkrete Vollstreckungsmassnahme vom Handelsgericht anzuordnen (Rückweisungsentscheid E. 9.3). An diese rechtliche Beurteilung ist das Handelsgericht gebunden (vgl. vorne E. 1). 4.2. Vollstreckungsmassnahmen Demzufolge ist die Verpflichtung der Beklagten zur Zerstörung sämtlicher streitgegenständlicher Schokoladehasen, die sich zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils direkt oder indirekt in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, mit der Androhung einer Ordnungsbusse von bis zu - 12 -