14.2. Mit Urteil vom 16. September 2021 beschloss das Handelsgericht die Aufhebung der mit Verfügung vom 4. Februar 2019 angeordneten Verfahrensbeschränkung auf die Klagebegehren Ziff. 1 - 4 und erkannte: " 1. Rechtsbegehren Ziff. 1 - 4 der Klage vom 19. Dezember 2018 werden abgewiesen. 2. Auf Rechtsbegehren Ziff. 5 der Klage vom 19. Dezember 2018 wird nicht eingetreten. 3. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 11'270.00 werden der Klägerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet.