9. Mit Verfügungen vom 11. März 2019, 12. Juni 2019, 14. August 2019, 10. Oktober 2019, 13. Januar 2020 und 28. Februar 2020 wurde das Verfahren jeweils auf gemeinsamen Antrag der Parteien hin sistiert. Mit Verfügung vom 3. April 2020 wurde die Sistierung mangels anderslautendem Begehren aufgehoben und das Verfahren fortgeführt. -7- 10. Mit Klageantwort vom 4. Mai 2020 stellten die Beklagten 1 und 2 die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Auf die Klage sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten der Klägerin."