6. Mit Eingabe vom 31. Januar 2019 stimmten die Beklagten 1 und 2 Ziff. 1 und 2 des prozessualen Antrags der Klage zu und machten Ausstandsgründe gegen die Verfasserin des demoskopischen Gutachtens und offerierte Zeugin der Klägerin Dr. T geltend. 7. Mit Verfügung vom 4. Februar 2019 wurden die Akten des Massnahmenverfahrens HSU.2017.44 beigezogen und das Verfahren auf die Rechtsbegehren Ziff. 1 - 4 gemäss der Klage vom 19. Dezember 2018 beschränkt. 8. Mit Eingabe vom 12. Februar 2019 nahm die Klägerin Stellung zu den Ausführungen der Beklagten 1 und 2 betreffend die Befangenheit von Dr. T.