5. Die Beklagten seien zu verpflichten, der Klägerin einen nach dem Ergebnis der Auskunftserteilung gemäss Rechtsbegehren Ziff. 4 durch die Klägerin noch zu beziffernden oder durch das Gericht zu schätzenden Betrag als finanzielle Wiedergutmachung zu bezahlen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt) zulasten der Beklagten." Zudem stellte die Klägerin folgende prozessualen Anträge: " 1. Es seien die Akten des Massnahmeverfahrens HSU.2017.44 vor dem hiesigen Gericht beizuziehen.