3. 3.1. Die Klägerin vertreibt den ganz in Goldfolie eingepackten Schokoladenhasen (nachfolgend: Lindt-Hase) gemäss eigener Darstellung seit dem Jahr 1952 in praktisch unveränderter Form und Ausstattung (Klage Rz. 33 f.). 3.2. Die Beklagten 1 und 2 boten in der Schweiz vor Ostern 2017 unter anderem folgende Schokoladenhasen (nachfolgend: Lidl-Hase) an (Klageantwort Rz. 3): -4-