4.3.3.6. Fazit Der Vorsitzende hätte den Antrag der Kläger 1 und 2 auf Wahl in die Geschäftsführung zulassen müssen. Dieser Verfahrensfehler war kausal für das Ergebnis der Beschlussfassung. Damit ist der unter dem Traktandum 5 gefasste Beschluss aufzuheben.