Die Interessenkonflikte bezüglich einzelner Geschäfte sind im Einzelfall anzugehen. Eine allfällige Verletzung der gesetzlichen Treuepflicht der Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber wäre vor dem Hintergrund der gesetzlich verankerten Treuepflicht der Geschäftsführer zu würdigen (vgl. Art. 812 OR).27 Allenfalls hätte für das Verfahren um Grundbuchberichtigung gegen die Immoricrea AG ein Sachwalter eingesetzt werden müssen.28