Mit Einladung zur Gesellschafterversammlung vom 9. Juni 2018 wurde unter den Traktanden 2 und 3 die Verschiebung der Genehmigung der Jahresrechnung 2017 bzw. Verwendung des Bilanzgewinns 2017 bis zu dem Zeitpunkt beantragt, zu dem die für die Jahresrechnung 2017 erforderlichen Dokumente vorliegen und die Jahresrechnung erstellt werden kann (KB 3). Mit den Traktanden 2 und 3 wurde demnach nicht die Abnahme der Jahresrechnung bzw. die Verwendung des Bilanzgewinns beantragt, sondern gerade die Verschiebung dieser Abnahme bzw. des Verwendungsbeschlusses.