4. Anfechtungsklage Die Kläger 1 und 2 machen mit ihrer Klage geltend, die Gesellschafterbeschlüsse vom 30. Juni 2018 würden gegen Gesetz und Statuten verstossen bzw. seien nichtig, da (i) die Gesellschafterversammlung weder fristgerecht noch formgerecht einberufen, (ii) ihr Antrag zur Wahl als Geschäftsführer nicht berücksichtigt und ihr Teilnahmerecht beschränkt, (iii) der Protokollführer nicht korrekt gewählt und (iv) die Teilnahme von Rechtsanwalt M.M. rechtsmissbräuchlich verhindert worden seien.