" 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Kläger 1 und 2." Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Einladung zur Gesellschafterversammlung sei frist- und formgerecht erfolgt. Zudem sei die Versammlung rechtmässig durchgeführt worden. Was den Ausschluss der Kläger 1 und 2 angehe, so sei dieser rechtmässig gewesen: Vor dem Beschluss über das Traktandum 5 habe der Vorsitzende einen Ordnungsantrag zur Nichtzulassung des Beschlussantrags der Kläger 1 und 2 zu deren -4-