3. 3.1. Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 hat T.I. in seiner Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung der Beklagten den Gesellschaftern per A-Post Plus eine Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung am 30. Juni 2018 zugestellt (KB 3). Diese sandte er den Klägern 1 und 2 bereits am 8. Juni 2018 auf elektronischem Wege zu (Antwortbeilage [AB] 3). Unter den -3-