3.3. Die beim Handelsgericht hinterlegte Zahlungsgarantie Nr. 17.551 der D. vom 16. Januar 2019 über Fr. 38'577.10 wird dem Kläger nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils ausgehändigt. Zustellung an:  den Kläger und Widerbeklagten (Vertreter; zweifach mit Abrechnung)  die Beklagte und Widerklägerin (Vertreter; zweifach) Mitteilung an:  die Obergerichtskasse 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)