Schliessen sich Klage und Widerklage gegenseitig aus, so ist für die Ermittlung der Prozesskosten auf das höhere Rechtsbegehren abzustellen. Klage und Widerklage schliessen sich gegenseitig aus, wenn es logisch widersprüchlich wäre, trotz voller Gutheissung der einen Klage auch die andere ganz oder teilweise zu schützen, mithin wenn aus der Gutheissung der einen Klage die Abweisung der anderen folgt.71 Wie bereits in E. 4 ausgeführt, schliessen sich die Klage und