Die Beklagte ist somit seit dem 18. Mai 2015 in Verzug, weshalb ab diesem Datum Verzugszins geschuldet ist. Der behauptungsweise geschuldete Zinssatz von 5 % wurde nicht bestritten. Somit schuldet die Beklagte seit dem 18. Mai 2015 Verzugszinsen zu 5 % auf den Betrag von Fr. 311'790.26.