5. Verzugszinsen Der Kläger fordert Verzugszins von 5 % auf den Betrag von Fr. 377'348.45 seit 17. Mai 2015, da die letzte Rechnung vom 6. Mai 2015 datiere und sie innerhalb von 10 Tagen zu begleichen gewesen sei (Klage S. 76 Rz. 46). Die Beklagte erwidert, Verzugszins wäre erst ab Zustellung des Zahlungsbefehls am 29. August 2017 zuzusprechen (Klageantwort S. 20).