3.3. Ergebnis Zusammenfassend steht dem Kläger für die Montagearbeiten in der Musterwohnung im 5. Stock sowie für die Montage von Fenstersimsen und Sturzbrettern in allen Stockwerken des Investments C auf der Baustelle T. eine Entschädigung von Fr. 84'756.90 und für die weiteren Montagearbeiten eine Entschädigung von Fr. 1'171'962.30 zu. Für die Teilnahme des Klägers an den Bauablaufsitzungen schuldet ihm die Beklagte eine Vergütung von Fr. 770.00. Insgesamt beträgt die Entschädigung somit Fr. 1'257'489.20. Die Parteien sind sich einig, dass die Beklagte bereits Zahlungen in der Höhe von Fr. 945'698.94 geleistet hat (Klageantwort S. 10 ff; Replik S. 46 Rz.