Mit der Eingabe vom 9. Juni 2021 entgegnete der Kläger, die täglichen Arbeiten auf der Baustelle seien nicht von ihm, sondern von seinen Mitarbeitern ausgeführt worden. Dies würden die ins Recht gelegten Wochenrapporte belegen (Eingabe vom 9. Juni 2021, S. 2 f.). Die klägerische Behauptung ist ebenfalls ein unechtes Novum. Mit der Eingabe am 9. Juni 2021 wurde das Novum ohne Verzug vorgebracht, weshalb es im vorliegenden Verfahren berücksichtigt werden kann.