Gemäss den Honoraransätzen auf Seite 6 f. der "Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren" der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren aus dem Jahr 2015 (KB 158) betrügen die Stundenansätze für Bauleitungs- und Administrationsaufgaben zwischen Fr. 97.00 und Fr. 232.00. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass der Kläger über eine dreissigjährige Bauerfahrung verfüge und daher mit Blick auf Seite 7 der erwähnten Empfehlun-