3.2.4. Bauablaufsitzungen 3.2.4.1. Parteibehauptungen Der Kläger behauptet, die wöchentlichen Bauablaufsitzungen hätten in der Regel eine Stunde gedauert (Klage S. 58 f. Rz. 31). Für die Vertretung der Beklagten an den Bauablaufsitzungen habe der Kläger einen branchenüblichen Stundenansatz von Fr. 110.00 verrechnet (Klage S. 61 f., Rz. 33).