Weiter bringt der Kläger vor, er habe der Beklagten mit den wöchentlichen Rechnungen auch jeweils die entsprechenden Wochenrapporte zugestellt. Diese Wochenrapporte übernahm der Kläger praktisch wörtlich in seine Behauptungen (siehe Klage S. 27 bis 57). So entsprechen die tabellarischen Behauptungen in Klage Rz. 16 dem Wochenrapport KW06/2015 bzw. dessen Reinschrift in KB 94/95, die tabellarischen Behauptungen in Rz.