bei sie aber jeweils einen nicht vereinbarten Skontoabzug von 2 % vorgenommen habe (Klage S. 9 ff. Rz. 5 ff. und S. 21 f. Rz. 11; KB 11 und KB 13 sowie KB 28 - 79). Die seit der Kalenderwoche 06/2015 vom Kläger ausgestellten Rechnungen seien mit Ausnahme der Rechnung vom 6. April 2015 (erneut unter Abzug eines unrechtmässigen Skontos von Fr. 429.40) nicht beglichen worden (Klage S. 22 Rz. 12 sowie S. 56 Rz.