3.2.3. Weitere Montagearbeiten 3.2.3.1. Parteibehauptungen Dem Kläger zufolge seien die weiteren Montagearbeiten in Kalenderwoche 26/2014 sowie ab Kalenderwoche 34/2014 nicht von der Pauschale für die Musterwohnung und für die Montage von Fenstersimsen und Sturzbrettern erfasst gewesen (Klage S. 9 ff. Rz. 5 ff.). Vielmehr sei eine Entschädigung nach Aufwand vereinbart worden.