Dem steht die Aussage des Zeugen F. entgegen, welcher ebenfalls zur besagten Urkunde befragt wurde. Dem Zeugen zufolge wäre die Zustellung der fraglichen Urkunde – sofern diese denn tatsächlich erfolgt sei – mit hundertprozentiger Sicherheit über E-Mail erfolgt (Protokoll der Verhandlung vom 7. Oktober 2021, S. 7).