Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 7. Oktober 2021 wurden sowohl der Kläger als auch H. von der Beklagten als Parteien zur besagten Urkunde befragt. H. gab an, er habe dem Kläger die fragliche Urkunde anlässlich einer Sitzung in den Räumlichkeiten der Beklagten physisch übergeben (Protokoll der Verhandlung vom 7. Oktober 2021, S. 47 f.). Dem steht die Aussage des Zeugen F. entgegen, welcher ebenfalls zur besagten Urkunde befragt wurde.