Diese dürfte wohl darauf zurückzuführen sein, dass der Zeuge zu Ereignissen befragt wurde, welche zum Zeitpunkt seiner Befragung bereits mehrere Jahre zurücklagen. Im Übrigen basiert eine Vielzahl der Aussagen des Zeugen F. auf blossen Annahmen und Vermutungen (siehe Protokoll der Verhandlung vom 7. Oktober 2021, S. 5 ff. und S. 10 sowie S. 15), weshalb darauf nicht abgestellt werden kann.