An anderer Stelle vertrat er dann aber die Auffassung, zwischen den Parteien sei ein Festpreis nach irgendwelchen Kriterien vereinbart worden (Protokoll der Verhandlung vom 7. Oktober 2021, S. 10). Diese Aussagen erweisen sich als widersprüchlich, womit sie mit Vorsicht zu geniessen sind. Ausserdem lässt sich eine gewisse Unsicherheit im Aussageverhalten des Zeugen feststellen (siehe Protokoll der Verhandlung vom 7. Oktober 2021, S. 5 ff. und S. 12 f. sowie S. 14). Diese dürfte wohl darauf zurückzuführen sein, dass der Zeuge zu Ereignissen befragt wurde, welche zum Zeitpunkt seiner Befragung bereits mehrere Jahre zurücklagen.