Montage von Türen 15 % und für die Montage von Wandverkleidungen 22 %, abzüglich Rabatten und zuzüglich Mehrwertsteuer, zu (Klageantwort S. 8; AB 5). Die Parteien hätten sich also nicht darauf verständigt, dass der Kläger mit pauschal Fr. 107'672.15 entschädigt werde. Vielmehr