3.2.2. Montagearbeiten in der Musterwohnung 3.2.2.1. Parteibehauptungen Der Kläger behauptet, für die Montagearbeiten in der Musterwohnung im 5. Stock sowie für die Montage von Fenstersimsen und Sturzbrettern in allen Stockwerken des Investments C sei ein Pauschalpreis von Fr. 107'129.10 vereinbart worden (Klage S. 5 Rz. 4). Den von der Beklagten mit Klageantwort als Beilage 5 eingereichten "Werkvertrag" habe der Kläger zuvor noch nie gesehen.