dass die Vergütung je Einheit der Leistung (z.B. je Laufmeter, Quadratmeter etc.) festgesetzt wird.49 Dabei wird im Einheitspreisvertrag in aller Regel ein Leistungsverzeichnis integriert, in dem die Einheitspreise der einzelnen Leistungspositionen mit der voraussichtlichen Menge der Leistungseinheiten zu Positionsbeträgen multipliziert und diese zu einer Gesamtsumme, der sog. Hauptsumme bzw. Vertragssumme, addiert werden.