Insgesamt seien dem Kläger zehn Stunden pro Woche für Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit den Projektleistungs- und Projektbetreuungsarbeiten angefallen. Diese Aufwendungen seien in seinen Tagesrapporten nicht enthalten, sondern seien der Beklagten separat in Rechnung gestellt worden (KB 159). Für die insgesamt angefallenen 370 Stunden sei ein branchenüblicher Stundenansatz von Fr. 110.00 verrechnet worden (Klage S. 61 f. Rz. 33). Die Beklagte - 15 -