So hätten die Protokollierung und die Rapportierung von Aufträgen, die er für die Beklagte erbracht habe und die gegenüber der Totalunternehmerin in Regie zu verrechnen gewesen seien, viel Zeit gekostet. Schliesslich habe der Kläger seine Monteure koordinieren, das benötigte Material organisieren und der Beklagten immer wieder über die Ausführungen Bericht erstatten müssen. Zudem habe er unter anderem die Organisation der Logistik auf der Baustelle, die Absprachen mit anderen Unternehmern auf der Baustelle und die Koordination der Montageabläufe übernehmen müssen.