KB 179 - 182 und Replikbeilage [RB] 202). Neben der Teilnahme an den Bauablaufsitzungen und Baustellenkontrollen habe die Beklagte den Kläger ab Kalenderwoche 27/2014 damit beauftragt, Masse vor Ort aufzunehmen und ihr diese zukommen zu lassen, damit sie die Baupläne mit den Massen habe versehen können. Der Kläger sei auch mit administrativen Aufgaben betraut worden. So hätten die Protokollierung und die Rapportierung von Aufträgen, die er für die Beklagte erbracht habe und die gegenüber der Totalunternehmerin in Regie zu verrechnen gewesen seien, viel Zeit gekostet.