3.1.4. Projektleitungs- bzw. Projektbetreuungsaufträge 3.1.4.1. Parteibehauptungen Schliesslich behauptet der Kläger, neben den Montageaufträgen und sonstigen Arbeiten seien ab Kalenderwoche 27/2014 auch Projektleitungs- bzw. Projektbetreuungsaufwendungen angefallen, die gemäss Vereinbarung separat zu vergüten gewesen seien. So habe er für die Beklagte an den wöchentlichen Bauablaufsitzungen teilnehmen und sie dort vertreten müssen. Die Sitzungen hätten in der Regel eine Stunde gedauert. Anschliessend hätten Baustellenkontrollen von jeweils einer Stunde stattgefunden.