Die Aufträge hätten Folgendes umfasst: Montagearbeiten in der Musterwohnung und Vormontage von Schiebetüren (Klage S. 9 ff. Rz. 5 ff.), Abdeckung von Boden und Wänden bei allen Schleusentüren, Heraustrennung von Rahmenverbreiterungen, Einbau von Gipsplatten (Klage S. 25 Rz. 14), Ausstattung der Glastüren mit Bürstendichtungen (Klage S. 26 Rz. 15), Arbeiten an der Unterkonstruktion, an der Wandverkleidung, an Schränken, an Türen, am Belüftungskasten, an Fenstersimsen, am Notfallschalter, an Dichtungsbürsten, an Aluschienen, an Rahmentüren und an Abdeckungen sowie weitere Montage- und Reinigungsarbeiten (Klage S. 27 Rz. 16 bis S. 71 f. Rz. 40; Replik S. 65 Rz. 74 bis S. 129 ff.