Im Rahmen der Parteibefragung vom Oktober 2021 vertrat indessen auch er die Auffassung, es sei ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden. Dieser entspreche jedoch nicht dem von der Beklagten behaupteten Vertrag gemäss Antwortbeilage 5 (Protokoll der Verhandlung vom 7. Oktober 2021, S. 42).