vorzunehmen (Klage S. 4 f. Rz. 1 ff.; Klageantwort S. 6 f.). Der Beklagten zufolge soll dieser Vertrag am 3. Juli 2014 in schriftlicher Form geschlossen worden sein (Klageantwort S. 8 f.; AB 5). Demgegenüber behauptet der Kläger in den Rechtsschriften, die Parteien hätten den Vertrag Ende Juni 2014 mündlich geschlossen (Klage S. 4 f. Rz. 3 f). Im Rahmen der Parteibefragung vom Oktober 2021 vertrat indessen auch er die Auffassung, es sei ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden.