3.1.2. Montagearbeiten in der Musterwohnung 3.1.2.1. Parteibehauptungen Die Parteien gehen davon aus, dass zwischen ihnen ein Werkvertrag zustande gekommen ist, der den Kläger verpflichtete, für die Beklagte als Subunternehmer auf der Baustelle T. in U., Baufeld G, Montagearbeiten